Vorsorgeuntersuchung „Lärm“

Früherkennung von Gehörschäden

Vorsorgeuntersuchung Laerm Arbeitsmedizin Rhein-Sieg-Kreis

Die G 20 Vorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung von Schäden des Sinnesorganes Ohr, sowie der Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit bei Lärmarbeiten. Betroffene Lärmbereiche müssen gekennzeichnet werden und die Vorsorgeuntersuchung ist Pflicht. Diese arbeitsmedizinische Untersuchung wird bei allen Arbeitnehmern durchgeführt.

  • Kurzanamnese
  • Inspektion des Außenohres

  • Tonaudiometrie (medizinisches Messverfahren zur Prüfung des Gehörs mit der Messung von Lautstärken unterschiedlich hoher Töne, die gerade noch eine Hörempfindung hervorrufen) in Luftleitung (Testfrequenzen 1-6 kHz)

  • Beratung zum Gehörschutz