Vorsorgeuntersuchung „Lärm“
Früherkennung von Gehörschäden
Die G 20 Vorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung von Schäden des Sinnesorganes Ohr, sowie der Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit bei Lärmarbeiten. Betroffene Lärmbereiche müssen gekennzeichnet werden und die Vorsorgeuntersuchung ist Pflicht. Diese arbeitsmedizinische Untersuchung wird bei allen Arbeitnehmern durchgeführt.