Infektionsgefährdung
Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung – G 42
Die Vorsorgeuntersuchung G 42 wird bei beruflichen Tätigkeiten durchgeführt, die mit einem erhöhten Infektionsrisiko einhergehen. Sie dient der Vorbeugung und auch der Früherkennung gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die in Verbindung mit bestimmten Berufen stehen. In einigen Berufszweigen ist sie verpflichtend in anderen kann sie als „Angebotsuntersuchung“ von Seiten des Arbeitgebers durchgeführt werden.
Unter berufliche Tätigkeiten mit einem erhöhten Infektionsrisiko fallen Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathologischen Organismen. Hier wird unterschieden zwischen gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und nicht gezielten Tätigkeiten der Schutzstufe 4 der Biostoffverordnung.
Berühren die beruflichen Tätigkeiten biologische Arbeitsstoffe, die impfpräventabel sind, hat der Arbeitgeber die Unterbreitung eines Impfangebotes zu veranlassen. Diesem müssen eine Pflichtuntersuchung mit Abklärung des bestehenden Immunstatus; ggfs. Titerbestimmung sowie eine ärztliche Beratung vorweg gehen.
Untersuchungsumfang (ca 40 Min):
Eine Nachuntersuchung ist vorgeschrieben nach 12 – 36 Monaten sowie bei Beendigung der Tätigkeit.
Bitte bringen Sie zu den Terminen Ihren Impfausweis mit.