Untersuchungen der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

Eignungsuntersuchungen Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

Die Erteilung und Verlängerung sämtlicher Führerscheinklassen unterliegt bestimmten medizinischen Grundanforderungen. Das Hauptaugenmerk liegt hier auf dem Sehvermögen. Für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L und T (PKW, Motorrad, Zug- & Arbeitsmaschinen) ist ein Sehtest ausreichend. Wenn Sie als Gewerbetreibender ein Fahrzeug führen wollen oder eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (LKW, Bus, Taxi) anstreben, müssen Sie darüber hinaus auch Ihre gesundheitliche Eignung vorweisen.

Darunter fallen die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Hierzu gehören eine körperliche Untersuchung, Urinuntersuchung, Blutdruckmessung und die Anamnese sowie der ärztliche Befund und eine medizinische Dokumentation. Wir empfehlen Ihnen, die nötigen gesundheitlichen Untersuchungen vor Beginn einer entsprechenden Ausbildung zu stellen.

Ein elementarer Bestandteil der körperlichen Untersuchung ist die Überprüfung des Sehvermögens. Sollten Sehfunktionen eingeschränkt und/oder nicht ausreichend sein muss dies erkannt werden. Hierzu zählen unter anderem ein eingeschränktes Gesichtsfeld, fehlende Sehschärfe und Nachtblindheit.

Mit unserem Sehtestgerät prüfen wir das räumliche Sehvermögen, die Tagesschärfe im Fernbereich, das Dämmerungs- und Kontrastsehen sowie das Farbsehen. Mit dem Perimeter prüfen wir zusätzlich noch Ihr Gesichtsfeld.

Bitte bringen Sie zu der Untersuchung unbedingt Ihre Sehhilfen für die Ferne und Ihren Personalausweis/Reisepass mit!

Die Kosten für eine Untersuchung nach FEV liegen aktuell bei 136,85 €.