Ab Anfang Oktober steht der neue Impfstoff gegen Influenza zur Verfügung

Indikationen für Grippeschutzimpfung

Es gelten auch für die Grippeschutzimpfung die Impfvereinbarungen mit den Krankenkassen. Zu Lasten der GKV können nur folgende Indikationen abgerechnet werden:

  • Alle Patienten über 60 Jahre
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens, zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-, Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, Multiple Sklerose, chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können, Personen mit angeborenen und erworbenen Immundefekten mit T- und / oder B-zellulärer Restfunktion, HIV
  • alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon beziehungsweise bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens ab dem ersten Trimenon
  • Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen
  • berufliche Indikationen gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

 

Private Zahlung für Personen außerhalb der Schutzimpfungs-Richtlinie

Für alle Personen, die nicht von der Schutzimpfungs-Richtlinie erfasst werden, sind die Kosten der Impfung privat zu liquidieren. Auch der Impfstoff für diese Grippeschutzimpfungen außerhalb der Richtlinie ist auf einem Privatrezept zu verordnen.